Fragen und Antworten
- Wie sieht kleingärtnerische Nutzung ganz konkret aus?
- Nach welche Kriterien wird ein Kleingarten als "ökologisch wertvoll" eingeschätzt?
Wie sieht kleingärtnerische Nutzung ganz konkret aus?
Allgemein gesichert ist: Ein Kleingarten, der nur Ziersträucher und Rasenflächen bietet, ist NICHT kleingärtnerisch genutzt!
Antwort gibt uns die "Drittel(-Regel) kleingärtnerische Nutzung" mit den Vorgaben des Berliner Landesverbandes der Gartenfreunde:
"Kriterien der nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung als Teil kleingärtnerischer Nutzung im Sinne von § 1 des Unterpachtvertrages sind Beetflächen, Obstbäume/Beerensträucher sowie Flächen, die ausschließlich der Unterstützung dieser Bereiche dienen. Dabei muss der Obst- und Gemüseanbau als Abgrenzung zu anderen Gartenformen dem Kleingarten das Gepräge geben und mindestens ein Drittel der Gartenfläche betragen. In diesem Sinne gehören:
- zu den Beetflächen: Ein- und mehrjährige Gemüsepflanzen und Feldfrüchte, Kräuter und Erdbeeren, Sommerblumen,
- zu den Obstbäumen/Beerensträuchern: *Obstbäume, Beerensträucher, Rankgewächse sowie Nutzpflanzen für die Tierwelt,
- zu den kleingärtnerischen Sonderflächen: Gewächshäuser, Frühbeete, Kompostanlagen.
Beetflächen, die mindestens 10 % der Gartenfläche einnehmen müssen, sind flächenmäßig überwiegend als Gemüsebeete zu gestalten. Sie können teilweise oder ganz in Form von Hochbeeten angelegt sein und dies insbesondere in Abhängigkeit von der Bodenqualität (Schadstoffbelastungen)."
* Berechnung für Bäume und Sträucher: 10 m² bis Halbstamm, 5 m² bis Viertelstamm/Spindel und je Beerenstrauch 2 m².
Falko Amberg, 16.06.2023
Nach welche Kriterien wird ein Kleingarten als "ökologisch wertvoll" eingeschätzt?
- Niveau der kleingärtnerischen Nutzung des Gartens (prozentual) Fruchtfolge, Mischkulturen,
- Artenvielfalt unter Berücksichtigung der kleingärtnerischen Nutzung bei Gemüsekulturen, Kräutern, Blumen, Bäumen, Sträuchern
- Nützlingspflege durch Trockenmauern, Todholzhaufen, Nistkästen, Insektenhotel, Erdhummelksten u.v.a.m.
- Integrierter Pflanzenschutz durch Fruchtfolgen, standortgerechten Anbau heimischer Pflanzen, Resistente Sorten, Bodenpflege
- Verfrühung der Ernteerträge durch Frühbeete, Gewächshaus,
- Baum-, Strauch- und Heckenpflege, Beachtung der Verkehrssicherungspflicht und Einsehbarkeit in den Garten
- Kompostierung, Nutzung von Regenwasser und Naturresourcen unter den Bedingungen des Klimawandels, Mulchen, Bodendecker
- Ordnung und Sauberkeit incl. Abfallentsorgung
- Verzicht auf Torf und chemische Düngung und chem. Pflanzenschutz
Unsere Parzelle 3 nimmt 2023 an diesem Wettbewerb teil.